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Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Inhalt 1 · Allgemein 2 · Vertragsabschluss 3 · Rücktritt 4 · Geheimhaltung 5 · Preise & Zahlung 6 · Leistungserbringung 7 · Haftung 8 · Gerichtsstand 9 · Sonstiges Cloud Protect | 365 Sentri 10 · Vertragsgegenstand 11 · Begriffe 12 · Vertragsschluss & Onboarding 13 · Leistungsumfang 14 · Nutzungsrecht 15 · Einsatz von KI 16 · Verfügbarkeit & Support 17 · Mitwirkung 18 · Nutzungsgrenzen 19 · Zugang & Rechte 20 · Vergütung 21 · Laufzeit 22 · Kundendaten & DSGVO 23 · Informationssicherheit 24 · Vertraulichkeit 25 · Rechte an der Software 26 · Drittleistungen 27 · Mängelhaftung 28 · Haftung 29 · Freistellung 30 · Änderungen 31 · Sperrung 32 · Vertragsende 33 · Referenznennung 34 · Exportkontrolle 35 · Schlussbestimmungen

1) Allgemein

  • Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der SmartUse IT GmbH, nachfolgend SmartUse IT genannt. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt die SmartUse IT nur an, wenn die SmartUse IT ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt.
  • Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Diese individuellen Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn die SmartUse IT diesen schriftlich oder in Textform zustimmt. Diese individuellen Vereinbarungen sind nur für den einen vereinbarten Auftrag gültig.

2) Angebots- und Vertragsabschluss

  • Ein Angebot gilt als angenommen, wenn dieses schriftlich bestätigt ist oder die Dienstleistung von Seiten der SmartUse IT erbracht wurde.
  • Ein verbindliches Rechtsgeschäft kommt nach schriftlicher Bestätigung der SmartUse IT zustande. Mündliche Vereinbarungen sowie Änderungen bestehender Rechtsgeschäfte bedürfen zur Gültigkeit ebenso eine schriftliche Bestätigung der SmartUse IT.
  • Es ist der SmartUse IT gestattet, Unteraufträge an Subunternehmer zu erteilen.

3) Rücktritt des Vertragspartners

Bei kurzfristigem Rücktritt von Verträgen, für welche bereits feste Termine ausgemacht wurden, behält sich die SmartUse IT vor, den vereinbarten Betrag anteilig zu berechnen.

4) Überlassene Unterlagen / Geheimhaltung

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung und Auftragsdurchführung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Schaubilder, Anleitungen, Angebote, Verträge etc., behält sich die SmartUse IT die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, die SmartUse IT erteilt dem Auftraggeber die ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

5) Preise und Zahlung

  • Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise der SmartUse IT zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich gültigen Höhe.
  • Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wird.
  • Die Zahlung des Kaufpreises hat in voller Höhe ausschließlich auf das im Angebot und Rechnung genannte Konto zu erfolgen.
  • Ab Beginn des Verzugs schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer (SmartUse IT) zusätzlich zum Kaufpreis, gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe, Verzugszinsen. Die aktuellen Basiszinssätze können bei der Bundesbank ermittelt werden.

6) Leistungserbringung

Kann die SmartUse IT eine Leistungsfrist, aufgrund nicht annehmbarer Faktoren des Auftraggebers, nicht einhalten, erfolgt eine angemessene Verlängerung der Frist.

7) Haftungsbeschränkungen

  • Die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden, sowie Sach- und Vermögensschäden wird von der SmartUse IT ausgeschlossen, es sei denn, eine grobe Fahrlässigkeit wird nachgewiesen.
  • Die Angebote und Dienstleistungen der SmartUse IT gewährleisten keinen vollkommenen Schutz vor Cyber Angriffen, weshalb die SmartUse IT jegliche Haftung für Cyber Angriffe (u.a. Ransomware) ausschließt.
  • SmartUse IT haftet bei Datenverlust nur für die Aufwendungen der Datenwiederherstellung. Diese Haftung ist nur dann wirksam, wenn ein Backup vorhanden ist, woraus die verlorenen Daten wiederhergestellt werden können. Wenn von Seiten des Kunden auf eine Datensicherung verzichtet wird, ist die SmartUse IT von der Haftung befreit.

8) Gerichtsstand und Erfüllungsort

  • Der Gerichtsstand für jegliche Rechtsstreitigkeiten bei einem zweiseitigen Handelsgeschäft ist der Sitz der SmartUse IT, dieser ist Ulm.
  • Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, entspricht der Erfüllungsort für jegliche Leistungen dem Sitz der SmartUse IT.

9) Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.

Software as a Service

Cloud Protect | 365 Sentri

Die nachfolgenden Ziffern 10) bis 35) gelten ergänzend für die Bereitstellung und Nutzung der von der SmartUse IT als Software as a Service betriebenen Lösung Cloud Protect | 365 Sentri (nachfolgend „365 Sentri“ oder „Software“), erreichbar unter sentri.smartuse-it.com. Bei Widersprüchen gehen die Ziffern 10) bis 35) den vorstehenden Ziffern 1) bis 9) für die Nutzung von 365 Sentri vor. Im Übrigen bleiben die vorstehenden Bedingungen unberührt.

10) Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

  • Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich auf die Vertragslaufzeit befristete Bereitstellung von 365 Sentri zur Nutzung über das Internet, einschließlich der hierfür erforderlichen Rechen- und Speicherkapazitäten sowie des Supports nach Ziffer 16). Der Vertrag ist ein Mietvertrag über die Nutzung von Software im Sinne der §§ 535 ff. BGB.
  • Ein Erwerb der Software, eine Überlassung von Programmkopien oder Quellcode sowie eine Installation in der Systemumgebung des Kunden sind nicht Vertragsgegenstand. Die Software wird ausschließlich in der von der SmartUse IT betriebenen Umgebung ausgeführt.
  • 365 Sentri wird ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen angeboten. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt.
  • Maßgeblich für den geschuldeten Leistungsumfang sind das jeweilige Angebot bzw. die Bestellung, die dort genannte Paketstufe und die zugehörige Leistungsbeschreibung in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung.

11) Begriffsbestimmungen

  • Software: die SaaS-Lösung Cloud Protect | 365 Sentri in ihrer jeweils bereitgestellten Version, einschließlich Weboberfläche, Schnittstellen, Playbook-Engine und Dokumentation.
  • Tenant: die Microsoft-365- bzw. Microsoft-Entra-ID-Mandantenumgebung des Kunden, mit der die Software verbunden wird.
  • Nutzer: eine natürliche Person, die im Tenant des Kunden über ein individuelles Benutzerkonto auf die Software zugreift.
  • Kundendaten: alle Daten, die die SmartUse IT im Rahmen der Leistungserbringung für den Kunden verarbeitet, insbesondere Sicherheitsvorfälle (Incidents), Warnmeldungen, Geräte-, Konto- und E-Mail-Metadaten, Inhalte aus der Quarantäne sowie Konfigurations- und Protokolldaten.
  • Playbook: eine in der Software hinterlegte, automatisierbare Abfolge von Reaktionsschritten (z. B. Isolation eines Geräts, Deaktivierung eines Kontos, Zurücksetzen der MFA-Registrierung, Freigabe oder Blockierung einer E-Mail).
  • Freigabemodus: die vom Kunden gewählte Einstellung, mit der festgelegt wird, ob eine Aktion nur angezeigt („Nur-Lesen“), erst nach ausdrücklicher Bestätigung („Freigabe erforderlich“) oder ohne weitere Bestätigung („automatische Freigabe“) ausgeführt wird.
  • KI-Modell: ein von der Software eingesetztes großes Sprachmodell eines Drittanbieters, das zur Analyse und Bewertung von Sicherheitsvorfällen verwendet wird.
  • Nutzungskontingent: die je Paketstufe und Abrechnungsmonat in der Leistungsbeschreibung festgelegte Menge an Playbook-Ausführungen und KI-Token.
  • AVV: der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO für 365 Sentri.

12) Vertragsschluss, Onboarding und Testphasen

  • Der Vertrag kommt durch Bestellung des Kunden in Textform und deren Bestätigung durch die SmartUse IT oder – spätestens – durch die Freischaltung des Zugangs zur Software zustande.
  • Die Inbetriebnahme setzt voraus, dass der Kunde die Software mit seinem Tenant verbindet und der hierfür erforderlichen Anwendungsregistrierung sowie den in der Leistungsbeschreibung genannten Berechtigungen zustimmt (Administratoreinwilligung über Microsoft Graph). Ohne diese Zustimmung kann die Leistung nicht erbracht werden.
  • Ein Datenimport oder eine Softwareinstallation beim Kunden ist nicht erforderlich; die Anbindung erfolgt agentenlos über die Schnittstellen von Microsoft.
  • Test-, Pilot- oder Proof-of-Concept-Bereitstellungen erfolgen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Sie sind zeitlich befristet, können von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beendet werden und werden – soweit unentgeltlich – ohne Gewährleistung im Sinne der Ziffer 27) bereitgestellt; die Haftung der SmartUse IT ist insoweit auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Mit Ablauf der vereinbarten Testphase endet der Zugang automatisch, sofern die Parteien nicht einen entgeltlichen Vertrag schließen.
  • Ein einmaliges Einrichtungsentgelt fällt nur an, wenn es im Angebot ausdrücklich ausgewiesen ist.

13) Leistungsumfang

  • 365 Sentri übernimmt in dem in der Leistungsbeschreibung festgelegten Umfang insbesondere folgende Funktionen:
    • Übernahme und Aufbereitung von Sicherheitsvorfällen aus Microsoft Defender XDR und – soweit angebunden – Microsoft Sentinel;
    • Analyse und Bewertung dieser Vorfälle durch mehrere KI-Modelle, auf Wunsch im Konsensverfahren;
    • Erstellung nachvollziehbarer, protokollierter Bewertungen und Handlungsempfehlungen;
    • Ausführung von Standard- und kundenspezifischen Playbooks nach dem vom Kunden konfigurierten Freigabemodus;
    • Prüfung und Bearbeitung der Quarantäne von Exchange Online Protection;
    • Berichte und revisionsfähige Protokolle über Bewertungen und ausgeführte Aktionen;
    • Zugriff über einen aktuellen Webbrowser mit Authentifizierung über Microsoft Entra ID (Single Sign-on, rollenbasierte Zugriffssteuerung).
  • Die Software wird auf Microsoft Azure in der Region Westeuropa betrieben. Die genutzte Infrastruktur ist nach ISO/IEC 27001, SOC 2 und BSI C5 zertifiziert. Anfragen an KI-Modelle werden über Endpunkte innerhalb der EU-Datenzone abgewickelt.
  • Die Software wird laufend weiterentwickelt und stets in der jeweils aktuellen Version bereitgestellt. Ein Anspruch auf Bereitstellung einer bestimmten Version oder eines bestimmten Funktionsstands besteht nicht; Ziffer 30) bleibt unberührt.
  • Der Vertragsschluss beruht ausschließlich auf dem bei Vertragsschluss geschuldeten Funktionsumfang gemäß Leistungsbeschreibung. Er ist nicht von der künftigen Bereitstellung angekündigter oder in Aussicht gestellter Funktionen abhängig. Angaben in Roadmaps, Vorträgen, Präsentationen, Blogbeiträgen oder sonstigen öffentlichen Äußerungen der SmartUse IT zu künftigen Funktionen sind unverbindlich und begründen keine Leistungspflicht und keine Garantie.
  • 365 Sentri wertet ausschließlich diejenigen Signale, Warnmeldungen und Vorfälle aus, die von den angebundenen Microsoft-Diensten bereitgestellt werden. Die Software führt keine eigene Angriffserkennung durch und ersetzt die von Microsoft bereitgestellten Sicherheitsprodukte nicht.
  • Nicht Gegenstand dieses Vertrags sind insbesondere: die Beschaffung und Bereitstellung der erforderlichen Microsoft-Lizenzen, die Einrichtung, Härtung und laufende Betreuung des Tenants und der Microsoft-Sicherheitsprodukte, die Bereitstellung der Internetverbindung und der Endgeräte des Kunden sowie ein manueller Bereitschafts- oder Alarmierungsdienst durch Personal der SmartUse IT. Derartige Leistungen können gesondert beauftragt werden und unterliegen dann den vorstehenden Ziffern 1) bis 9).

14) Nutzungsrecht

  • Die SmartUse IT räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Eine Nutzung durch verbundene Unternehmen des Kunden setzt eine ausdrückliche Vereinbarung voraus.
  • Dem Kunden ist insbesondere untersagt:
    • die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, weiterzuvermieten oder als eigene Leistung anzubieten;
    • die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, soweit dies nicht nach § 69e UrhG zwingend zulässig ist;
    • technische Schutz-, Zugangs- oder Abrechnungsmechanismen zu umgehen oder zu deaktivieren;
    • Urheberrechts-, Marken- oder sonstige Schutzrechtshinweise zu entfernen oder zu verändern;
    • Inhalte der Software automatisiert auszulesen (Scraping) oder Schnittstellen außerhalb der dokumentierten Nutzung anzusprechen;
    • Leistungs-, Benchmark- oder Vergleichstests ohne vorherige schriftliche Zustimmung der SmartUse IT zu veröffentlichen;
    • die Software zu nutzen, um ein konkurrierendes Produkt zu entwickeln, zu trainieren oder nachzubilden.
  • Eine Nutzung der Software zur Erbringung von Leistungen für eigene Kunden (Managed-Service-Provider-Nutzung, mandantenübergreifende Verwaltung) ist nur auf Grundlage einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zulässig. Der Kunde steht in diesem Fall gegenüber der SmartUse IT dafür ein, dass seine Endkunden die Pflichten aus diesen Bedingungen einhalten.
  • Verstößt der Kunde erheblich oder wiederholt gegen die Regelungen dieser Ziffer, ist die SmartUse IT zur Sperrung nach Ziffer 31) und zur außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 21) berechtigt.

15) Einsatz von KI-Systemen; Entscheidungshoheit des Kunden

  • Die Bewertung von Sicherheitsvorfällen erfolgt unter Einsatz großer Sprachmodelle verschiedener Anbieter. Die Ergebnisse sind Analysen und Handlungsempfehlungen. Sie stellen keine abschließende, verbindliche oder vollständige Sicherheitsbewertung und keine Rechts-, Compliance- oder Versicherungsberatung dar.
  • Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KI-gestützte Verfahren technologiebedingt unvollständige, unzutreffende oder nicht reproduzierbare Ergebnisse liefern können, einschließlich fehlerhaft als Bedrohung eingeordneter Vorgänge (False Positives) und nicht erkannter Bedrohungen (False Negatives). Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Analyseergebnisse wird nicht übernommen.
  • Die Entscheidungs- und Kontrollhoheit über alle Maßnahmen verbleibt beim Kunden. Der Kunde legt für jede Playbook-Art und Schweregradstufe eigenverantwortlich den Freigabemodus fest. Wählt der Kunde die automatische Freigabe, werden Aktionen ohne vorherige menschliche Prüfung ausgeführt; die hiermit verbundenen Risiken, insbesondere Betriebsunterbrechungen durch Isolation von Geräten oder Deaktivierung von Konten, trägt der Kunde.
  • Der Kunde ist verpflichtet, Playbooks und Freigabemodi vor deren Aktivierung zu prüfen, auf seine Umgebung abzustimmen und in angemessenen Abständen zu überprüfen. Die SmartUse IT empfiehlt, für kritische Aktionen mindestens den Modus „Freigabe erforderlich“ zu konfigurieren sowie administrative Notfallzugänge (Break-Glass-Konten) und geschäftskritische Systeme von automatisierten Aktionen auszunehmen.
  • 365 Sentri ist ein unterstützendes Werkzeug. Die Software ersetzt weder eine eigene Sicherheitsorganisation und Notfallplanung des Kunden noch dessen Pflicht zur Überwachung, Bewertung und Behandlung von Sicherheitsvorfällen. Eine Zusage, Angriffe zu erkennen, abzuwehren oder Schäden zu verhindern, ist mit dem Einsatz der Software nicht verbunden.
  • Ein- und Ausgaben der KI-Modelle werden nicht zum Training der Modelle verwendet und beim jeweiligen Modellanbieter nicht dauerhaft gespeichert. Näheres regelt der AVV.
  • Der Kunde ist für die Einhaltung der ihn treffenden Pflichten im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI-Systemen verantwortlich, insbesondere für arbeits- und mitbestimmungsrechtliche Anforderungen, erforderliche Betriebsvereinbarungen sowie Informations- und Transparenzpflichten gegenüber Beschäftigten.

16) Verfügbarkeit, Wartung und Support

  • Die SmartUse IT schuldet eine Verfügbarkeit der Produktivumgebung von 99,5 % im Monatsmittel, gemessen am Zugang zur Weboberfläche und zur Analyseverarbeitung.
  • Bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt werden Zeiten, in denen die Software aufgrund folgender Umstände nicht oder nur eingeschränkt erreichbar ist: angekündigte Wartung, Notfallwartung zur Beseitigung akuter Sicherheitsrisiken, Störungen oder Änderungen bei Microsoft oder anderen Drittanbietern nach Ziffer 26), Störungen der Internetverbindung oder Systemumgebung des Kunden, Fehlkonfigurationen oder Berechtigungsentzug durch den Kunden, Sperrungen nach Ziffer 31), höhere Gewalt sowie sonstige Umstände, die nicht im Verantwortungsbereich der SmartUse IT liegen.
  • Geplante Wartungsarbeiten werden mindestens 24 Stunden im Voraus in Textform oder in der Software angekündigt und finden in der Regel außerhalb der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr (MEZ/MESZ) an Werktagen statt. Angekündigte Wartungsfenster stellen keinen Mangel dar.
  • Support wird in deutscher und englischer Sprache per E-Mail und über die in der Software hinterlegten Kanäle geleistet, montags bis freitags von 09:00 bis 17:00 Uhr (MEZ/MESZ), ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz der SmartUse IT. Der Support umfasst die Störungsannahme, Fehlereingrenzung und Fehlerbeseitigung sowie Auskünfte zur Bedienung der Software.
  • Unterschreitet die Verfügbarkeit in einem Kalendermonat den Wert nach Absatz 1, kann der Kunde eine Gutschrift auf die Nettovergütung des betroffenen Monats verlangen (Service Credit):
    • bei einer Verfügbarkeit von weniger als 99,5 % und mindestens 99,0 %: 10 %;
    • bei einer Verfügbarkeit von weniger als 99,0 % und mindestens 98,0 %: 15 %;
    • bei einer Verfügbarkeit von weniger als 98,0 %: 25 %.
  • Der Kunde macht den Anspruch auf eine Gutschrift bis zum Ende des auf den betroffenen Monat folgenden Kalendermonats in Textform geltend und beschreibt die geltend gemachten Ausfallzeiten nachvollziehbar. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anspruch auf die Gutschrift ausgeschlossen; sonstige gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben von der Fristversäumnis unberührt.
  • Gutschriften werden mit der nächsten Rechnung verrechnet; besteht bei Vertragsende keine Rechnung mehr, erfolgt eine Auszahlung. Eine Barauszahlung während der Vertragslaufzeit findet nicht statt. Je Kalendermonat wird höchstens eine Gutschrift gewährt.
  • Die Gutschrift ist ein pauschalierter Ausgleich für die Nichtverfügbarkeit. Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz nach Ziffer 28), auf Minderung im Wege der Rückforderung nach Ziffer 27) Absatz 5 und auf außerordentliche Kündigung, bleiben unberührt; eine gewährte Gutschrift wird auf solche Ansprüche angerechnet.
  • Erreicht die Verfügbarkeit in drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten den Wert nach Absatz 1 nicht, kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von einem Monat in Textform außerordentlich kündigen.
  • Verbindliche Reaktions- und Wiederherstellungszeiten sowie ein erweitertes Servicezeitfenster gelten nur, soweit sie in einer gesonderten Service-Level-Vereinbarung ausdrücklich vereinbart sind. Kündigt die SmartUse IT zusätzliche, über Absatz 1 hinausgehende Leistungsziele an, begründen diese keinen Anspruch auf Gutschriften nach Absatz 5.
  • Nicht vom Support umfasst sind Leistungen zur Behebung von Störungen, die auf der Systemumgebung, Konfiguration oder Lizenzierung des Kunden oder auf Drittleistungen beruhen. Derartige Leistungen können auf Wunsch des Kunden gegen Vergütung nach Zeitaufwand erbracht werden.

17) Mitwirkungspflichten und Systemvoraussetzungen

  • Der Kunde stellt auf eigene Kosten die technischen Voraussetzungen für die Nutzung bereit, insbesondere:
    • gültige Microsoft-Lizenzen mit dem für die gebuchten Funktionen erforderlichen Umfang, mindestens Microsoft Defender XDR (etwa über Microsoft 365 E5, Microsoft 365 Business Premium oder entsprechende Einzellizenzen); für die Isolation von Geräten zusätzlich Microsoft Defender for Endpoint;
    • einen betriebsbereiten Microsoft-365-Tenant mit den in der Leistungsbeschreibung genannten Berechtigungen;
    • eine geeignete Internetverbindung sowie einen aktuellen, unterstützten Webbrowser.
  • Der Kunde benennt einen fachlich geeigneten Ansprechpartner sowie eine für Sicherheitsmeldungen erreichbare Kontaktadresse und hält diese Angaben aktuell.
  • Der Kunde verantwortet die Richtigkeit und Angemessenheit der von ihm vorgenommenen Konfiguration, insbesondere der Playbooks, Freigabemodi, Rollen und Benachrichtigungswege, sowie die Verwaltung seiner Nutzer.
  • Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, schützt administrative Konten durch Mehrfaktor-Authentifizierung und informiert die SmartUse IT unverzüglich, wenn er Anhaltspunkte für einen Missbrauch von Zugängen oder eine Kompromittierung seines Tenants hat.
  • Der Kunde unterhält eine eigene, von 365 Sentri unabhängige Datensicherung sowie ein Notfallkonzept mit administrativem Notfallzugang, das auch bei Nichtverfügbarkeit der Software die Handlungsfähigkeit sicherstellt.
  • Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich Leistungsfristen angemessen. Hierdurch verursachte Mehraufwände kann die SmartUse IT nach Zeitaufwand zu ihren jeweils gültigen Sätzen abrechnen. Für Leistungsstörungen, die auf einer unterbliebenen Mitwirkung beruhen, haftet die SmartUse IT nicht.

18) Zulässige Nutzung und Nutzungsgrenzen

  • Der zulässige Nutzungsumfang ergibt sich aus der im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Paketstufe und den dort genannten Bemessungsgrößen (etwa Anzahl der lizenzierten Nutzer, angebundenen Mandanten oder verarbeiteten Vorfälle) in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung und der jeweils gültigen Preisliste. Diese Bedingungen enthalten selbst keine Preise, Paketstufen oder Bemessungsgrenzen; deren Änderung oder Erweiterung durch die SmartUse IT lässt die Wirksamkeit dieser Bedingungen unberührt.
  • Überschreitet der Kunde den zulässigen Nutzungsumfang, teilt er dies der SmartUse IT unverzüglich mit. Die SmartUse IT ist berechtigt, den Vertrag mit Wirkung zum Beginn des Folgemonats auf die zutreffende Paketstufe umzustellen und die Mehrnutzung für den Zeitraum der Überschreitung zu den jeweils gültigen Listenpreisen der zutreffenden Paketstufe nachzuberechnen. Rabatte auf die ursprünglich gebuchte Paketstufe finden auf die Mehrnutzung keine Anwendung. Zugebuchte Nutzungsumfänge laufen zeitlich mit der bestehenden Vertragslaufzeit gleich.
  • Je Abrechnungsmonat stehen die in der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Nutzungskontingente für Playbook-Ausführungen und KI-Token zur Verfügung. Nicht verbrauchte Kontingente verfallen zum Monatsende und werden nicht übertragen oder vergütet.
  • Ist ein Kontingent ausgeschöpft, informiert die SmartUse IT den Kunden und bietet die Zubuchung weiterer Kontingente an. Bis zur Zubuchung oder bis zum Beginn des Folgemonats ist die SmartUse IT berechtigt, KI-gestützte Analysen und die automatisierte Playbook-Ausführung zu drosseln oder auszusetzen. Der lesende Zugriff auf die Software bleibt hiervon unberührt.
  • Untersagt sind insbesondere:
    • jede rechtswidrige Nutzung der Software sowie die Verarbeitung rechtswidrig erlangter Daten;
    • Belastungs-, Sicherheits- oder Penetrationstests der Software und der von der SmartUse IT betriebenen Infrastruktur ohne vorherige schriftliche Zustimmung;
    • die Erzeugung von Vorfällen oder Anfragen in einem Umfang, der über die vertragsgemäße Nutzung hinausgeht und die Plattform oder andere Kunden beeinträchtigt, sowie jede Umgehung der Nutzungskontingente;
    • das Einbringen von Schadcode oder von Inhalten, die geeignet sind, die Software, deren Infrastruktur oder Dritte zu schädigen;
    • die Übermittlung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO, soweit dies nicht zur vertragsgemäßen Bearbeitung eines Sicherheitsvorfalls erforderlich und vom AVV gedeckt ist.

19) Zugang, Administratorrechte und Berechtigungen

  • Die Authentifizierung der Nutzer erfolgt über Microsoft Entra ID des Kunden. Bedingungen für den Zugriff, wie Mehrfaktor-Authentifizierung und bedingter Zugriff, legt der Kunde in seinem Tenant fest und verantwortet sie.
  • Zugänge sind personenbezogen zu vergeben. Eine gemeinsame Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen ist unzulässig; hiervon ausgenommen sind technisch erforderliche Dienstkonten.
  • Die Rollen- und Rechtevergabe innerhalb der Software (rollenbasierte Zugriffssteuerung) nimmt der Kunde selbst vor. Er stellt sicher, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf Funktionen mit Ausführungsrechten erhalten.
  • Der Umfang der von der Software im Tenant benötigten Berechtigungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Die SmartUse IT nutzt diese Berechtigungen ausschließlich zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung.
  • Die SmartUse IT ist berechtigt, die Einhaltung des zulässigen Nutzungsumfangs nach Ziffer 18) laufend durch technische Messung innerhalb der Software zu überprüfen. Darüber hinaus kann sie höchstens einmal in zwölf Monaten mit einer Ankündigung von mindestens 14 Tagen eine Überprüfung der Nutzung verlangen; der Kunde erteilt hierzu die erforderlichen Auskünfte in Textform. Ergibt die Überprüfung eine Überschreitung von mehr als 5 % des zulässigen Nutzungsumfangs, trägt der Kunde die angemessenen Kosten der Überprüfung. Ziffer 24) gilt für die dabei erlangten Informationen entsprechend.
  • Der Kunde kann die erteilten Berechtigungen jederzeit entziehen. Er nimmt zur Kenntnis, dass die Software in diesem Fall ihre Funktion teilweise oder vollständig einstellt; die Vergütungspflicht bleibt hiervon unberührt und ein Mangel liegt insoweit nicht vor.

20) Vergütung, Zahlung und Preisanpassung

  • Höhe, Bemessung und Abrechnungsmodell der Vergütung ergeben sich ausschließlich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung, der Paketstufe nach Ziffer 18) Absatz 1 und der jeweils gültigen Preisliste, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Diese Bedingungen enthalten selbst keine Preisangaben.
  • Ist im Angebot kein abweichender Abrechnungszeitraum ausgewiesen, erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen; Ziffer 5) gilt ergänzend.
  • Die Vergütung ist unabhängig vom Umfang der tatsächlichen Nutzung geschuldet.
  • Die SmartUse IT ist berechtigt, die Vergütung nach billigem Ermessen anzupassen, insbesondere bei einer Veränderung der Kosten für Infrastruktur, KI-Modelle, Drittleistungen, Personal oder aufgrund allgemeiner Preisentwicklung. Eine Anpassung ist frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und höchstens einmal je Vertragsjahr zulässig, jeweils mit Wirkung zum Beginn des nächsten Verlängerungszeitraums.
  • Die Anpassung wird dem Kunden mindestens acht Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Übersteigt die Erhöhung 5 % der bisherigen Vergütung, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung in Textform kündigen. Auf dieses Recht wird der Kunde in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.
  • Zubuchungen von Nutzungskontingenten nach Ziffer 18) werden zu den im Angebot bzw. in der Preisliste ausgewiesenen Sätzen im Folgemonat abgerechnet.

21) Vertragslaufzeit und Kündigung

  • Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten ab Bereitstellung des Zugangs, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
  • Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Textform; E-Mail genügt.
  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die SmartUse IT liegt insbesondere vor bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß des Kunden gegen die Ziffern 14), 18) oder 19), bei einem Zahlungsverzug in Höhe von mindestens zwei Monatsraten trotz Mahnung mit Kündigungsandrohung sowie bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder deren Ablehnung wegen Masselosigkeit.
  • Entfallen Drittleistungen, auf denen die Software beruht (insbesondere die Schnittstellen von Microsoft oder die Verfügbarkeit geeigneter KI-Modelle), dauerhaft oder werden sie rechtlich unzulässig, kann die SmartUse IT den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Bereits im Voraus gezahlte Vergütung für Zeiträume nach Wirksamwerden der Kündigung wird anteilig zurückerstattet.
  • Kündigt der Kunde den Vertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes, bleibt die Vergütungspflicht für die restliche Laufzeit unberührt.

22) Kundendaten, Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  • Die Kundendaten verbleiben im Verantwortungsbereich des Kunden. Der Kunde räumt der SmartUse IT das nicht ausschließliche, auf die Vertragslaufzeit und den Vertragszweck beschränkte Recht ein, die Kundendaten zu speichern, zu verarbeiten, zu übermitteln, zu vervielfältigen und anzuzeigen, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung erforderlich ist.
  • Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO, die SmartUse IT Auftragsverarbeiterin. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt vorrangig der zwischen den Parteien geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag für 365 Sentri. Der Abschluss des AVV ist Voraussetzung für die Nutzung der Software.
  • Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter, insbesondere Microsoft für Hosting und Plattformdienste sowie die Anbieter der eingesetzten KI-Modelle, sind im AVV benannt. Änderungen erfolgen ausschließlich nach dem im AVV geregelten Verfahren.
  • Die Verarbeitung der Kundendaten erfolgt innerhalb der Europäischen Union (Microsoft Azure, Region Westeuropa). Anfragen an KI-Modelle werden über Endpunkte der EU-Datenzone abgewickelt. Abweichungen hiervon bedürfen einer Regelung im AVV.
  • Der Kunde stellt sicher, dass er zur Übermittlung der Kundendaten an die SmartUse IT berechtigt ist, dass für die Verarbeitung eine Rechtsgrundlage besteht und dass er die ihn treffenden Informations-, Dokumentations- und Mitbestimmungspflichten erfüllt hat. Dies gilt insbesondere für Beschäftigtendaten, Anmelde- und Geräteprotokolle sowie E-Mail-Metadaten und E-Mail-Inhalte aus der Quarantäne.
  • Die SmartUse IT ist berechtigt, anonymisierte und aggregierte Nutzungs-, Telemetrie- und Qualitätsdaten, die keinen Rückschluss auf den Kunden, seine Nutzer oder betroffene Personen erlauben, zur Fehleranalyse, Kapazitätsplanung, Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Software zu verwenden. Dieses Recht besteht auch nach Vertragsende.

23) Informationssicherheit

  • Die SmartUse IT unterhält technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik. Diese sind im AVV beschrieben und werden regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.
  • Kundendaten werden im Ruhezustand mit AES-256 und bei der Übertragung mit dem Transport Layer Security-Protokoll in einer jeweils aktuellen Version verschlüsselt. Der Einsatz kundeneigener Schlüssel (Bring Your Own Key) ist auf Anfrage und nach gesonderter Vereinbarung möglich.
  • Ein Zugriff auf Kundendaten durch Personal der SmartUse IT erfolgt nur, soweit dies zur Leistungserbringung, zur Störungsbeseitigung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung erforderlich ist. Das eingesetzte Personal ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.
  • Die SmartUse IT informiert den Kunden unverzüglich über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und über sicherheitsrelevante Vorfälle, die die Kundendaten betreffen; das Verfahren richtet sich nach dem AVV und Art. 33 DSGVO.
  • Der Kunde informiert die SmartUse IT unverzüglich, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Zugänge zur Software oder sein Tenant kompromittiert wurden.

24) Vertraulichkeit

  • Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei streng vertraulich, nutzen sie ausschließlich zu Vertragszwecken und geben sie nur an solche Mitarbeitenden und Beauftragten weiter, die sie zur Vertragsdurchführung benötigen und die entsprechend verpflichtet sind.
  • Als vertrauliche Informationen der SmartUse IT gelten insbesondere Aufbau, Funktionsweise und Quellcode der Software, die eingesetzten Prompts, Modellkonfigurationen und Bewertungslogiken, die Playbook-Vorlagen sowie Test- und Leistungsergebnisse. Diese Informationen sind Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG.
  • Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, die sie unabhängig entwickelt hat oder rechtmäßig von Dritten erhalten hat.
  • Besteht eine gesetzliche oder behördliche Offenlegungspflicht, informiert die verpflichtete Partei die andere Partei vorab, soweit dies rechtlich zulässig und zeitlich möglich ist, und beschränkt die Offenlegung auf das erforderliche Maß.
  • Die Verpflichtungen dieser Ziffer gelten für drei Jahre nach Vertragsende fort; für Geschäftsgeheimnisse gelten sie unbefristet, solange die Voraussetzungen des GeschGehG vorliegen.

25) Rechte an der Software, Feedback

  • Alle Rechte an der Software, ihrer Dokumentation, den Marken, Kennzeichen, Prompts, Modellkonfigurationen, Playbook-Vorlagen sowie an allen Weiterentwicklungen und Anpassungen stehen ausschließlich der SmartUse IT bzw. ihren Lizenzgebern zu. Der Kunde erwirbt hieran ausschließlich das Nutzungsrecht nach Ziffer 14).
  • An kundenspezifisch erstellten Playbooks und Konfigurationen erhält der Kunde ein auf die Vertragslaufzeit befristetes, einfaches Nutzungsrecht. Die SmartUse IT bleibt berechtigt, die zugrundeliegenden generischen Bausteine, Methoden und Erkenntnisse weiter zu nutzen und weiterzuentwickeln.
  • Übermittelt der Kunde Verbesserungsvorschläge, Anregungen oder Fehlermeldungen (Feedback), darf die SmartUse IT dieses Feedback unentgeltlich, unbefristet, räumlich unbeschränkt und ohne Verpflichtung zur Namensnennung zur Verbesserung und Weiterentwicklung ihrer Produkte nutzen. Ein Vergütungsanspruch des Kunden entsteht hierdurch nicht.

26) Drittleistungen und Open-Source-Software

  • Die Software greift auf Leistungen Dritter zu, insbesondere auf Microsoft Azure, Microsoft Graph, Microsoft Defender, Microsoft Entra ID sowie auf die Schnittstellen der Anbieter der eingesetzten KI-Modelle. Verfügbarkeit, Funktionsumfang und Verhalten dieser Drittleistungen liegen nicht im Einflussbereich der SmartUse IT.
  • Ändern, beschränken oder beenden Dritte ihre Schnittstellen, Funktionen, Lizenz- oder Nutzungsbedingungen, ist die SmartUse IT berechtigt, die Software entsprechend anzupassen, einzelne Funktionen durch gleichwertige zu ersetzen oder – soweit ein Ersatz nicht mit zumutbarem Aufwand möglich ist – einzustellen. Wird hierdurch der vertraglich geschuldete Funktionsumfang wesentlich eingeschränkt, gilt Ziffer 30) Absatz 2 entsprechend.
  • Die Software kann Open-Source-Komponenten enthalten, die den jeweiligen Lizenzbedingungen ihrer Rechteinhaber unterliegen. Diese gehen den Regelungen dieser Bedingungen im Verhältnis zum jeweiligen Rechteinhaber vor. Eine Übersicht der eingesetzten Komponenten stellt die SmartUse IT auf Anfrage in Textform zur Verfügung.

27) Mängelhaftung

  • Die SmartUse IT stellt die Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand bereit und erhält diesen Zustand während der Vertragslaufzeit aufrecht. Es gilt das mietvertragliche Gewährleistungsrecht mit den nachfolgenden Modifikationen.
  • Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach Feststellung in Textform an und beschreibt sie so nachvollziehbar, dass eine Eingrenzung und – soweit möglich – eine Reproduktion des Fehlers möglich ist. Er unterstützt die SmartUse IT bei der Fehleranalyse im zumutbaren Umfang.
  • Kein Mangel liegt vor bei nur unerheblichen Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit sowie bei Fehlfunktionen, die auf der Systemumgebung, Lizenzierung oder Konfiguration des Kunden, auf Drittleistungen nach Ziffer 26), auf einem Entzug von Berechtigungen nach Ziffer 19) oder auf einer vertragswidrigen Nutzung beruhen. Abweichungen der KI-gestützten Analyseergebnisse im Rahmen der in Ziffer 15) beschriebenen technologiebedingten Grenzen stellen keinen Mangel dar.
  • Die verschuldensunabhängige Haftung der SmartUse IT für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Das Recht des Kunden zur Selbstbeseitigung nach § 536a Abs. 2 BGB ist ausgeschlossen; unberührt bleibt der Fall, dass die SmartUse IT mit der Mängelbeseitigung in Verzug ist.
  • Eine Minderung durch Abzug vom laufenden Entgelt ist ausgeschlossen. Der Kunde kann Minderungsansprüche im Wege der Rückforderung geltend machen.
  • Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Vorsatz, groben Verschuldens, arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Übernahme einer Garantie.

28) Haftung

  • Die SmartUse IT haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen weiteren Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach Art. 82 DSGVO.
  • Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht), ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Sie ist ferner insgesamt begrenzt auf die Höhe der vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis für 365 Sentri gezahlten Nettovergütung; bei einer kürzeren Vertragsdauer tritt die auf zwölf Monate hochgerechnete Nettovergütung an deren Stelle.
  • Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Nicht ersatzfähig sind, außer in den Fällen des Absatzes 1, insbesondere entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Produktions- und Betriebsausfall, Rufschädigung sowie mittelbare und Folgeschäden.
  • Bei Verlust oder Beschädigung von Daten ist die Haftung auf den Aufwand begrenzt, der zur Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre.
  • Außer in den Fällen des Absatzes 1 haftet die SmartUse IT nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass ein Sicherheitsvorfall nicht, nicht vollständig oder nicht zutreffend erkannt oder bewertet wurde, dass ein Angriff trotz Einsatz der Software erfolgreich war, oder dass ein Playbook im Freigabemodus „automatische Freigabe“ eine Aktion ausgeführt hat, die zu einer Betriebsunterbrechung geführt hat. Die Verantwortung für die Auswahl der Freigabemodi und den Umfang der Automatisierung liegt nach Ziffer 15) beim Kunden.
  • Der Einwand des Mitverschuldens nach § 254 BGB bleibt der SmartUse IT vorbehalten, insbesondere wenn der Kunde keine ordnungsgemäße Datensicherung, keinen unabhängigen administrativen Notfallzugang oder keine angemessene Prüfung der Analyseergebnisse und Playbook-Konfigurationen vorgehalten hat.
  • Auf Ansprüche des Kunden wegen Nichtverfügbarkeit der Software werden nach Ziffer 16) gewährte Gutschriften angerechnet.
  • Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in zwölf Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
  • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer der SmartUse IT sowie für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

29) Freistellung

  • Die SmartUse IT stellt den Kunden von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass die vertragsgemäße Nutzung der Software gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter innerhalb der Europäischen Union verletzt. Voraussetzung ist, dass der Kunde die SmartUse IT unverzüglich in Textform informiert, ihr die Führung der Auseinandersetzung einschließlich außergerichtlicher Regelungen überlässt, sie angemessen unterstützt und keine Ansprüche ohne vorherige Zustimmung anerkennt.
  • Die SmartUse IT ist in diesem Fall berechtigt, die Software so zu ändern oder zu ersetzen, dass die Rechtsverletzung entfällt, die erforderlichen Rechte zu erwerben oder – falls beides nicht mit zumutbarem Aufwand möglich ist – den Vertrag mit anteiliger Rückerstattung im Voraus gezahlter Vergütung zu kündigen.
  • Die Freistellung nach Absatz 1 entfällt, soweit der Anspruch auf einer Änderung der Software durch den Kunden, auf einer Nutzung außerhalb der Leistungsbeschreibung oder dieser Bedingungen oder auf einer vom Kunden veranlassten Kombination mit Fremdprodukten beruht.
  • Der Kunde stellt die SmartUse IT von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vertragswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden oder seine Nutzer, auf den Kundendaten oder auf einer Verletzung der Pflichten des Kunden nach den Ziffern 18) und 22) beruhen. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.

30) Änderungen der Software und dieser Bedingungen

  • Die SmartUse IT ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und Funktionen zu ergänzen, zu verändern oder abzulösen, soweit der vertraglich geschuldete Funktionsumfang hierdurch nicht wesentlich eingeschränkt wird. Dies gilt insbesondere für Verbesserungen, Anpassungen an den Stand der Technik, sicherheitsbedingte Änderungen und Änderungen zur Erfüllung gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen.
  • Wird der vertraglich geschuldete Funktionsumfang wesentlich eingeschränkt, teilt die SmartUse IT dies mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen; im Voraus gezahlte Vergütung wird anteilig zurückerstattet.
  • Änderungen dieser Bedingungen teilt die SmartUse IT dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mit. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde ihnen zustimmt oder ihnen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Auf die Bedeutung der Vier-Wochen-Frist und die Folgen eines Unterbleibens des Widerspruchs wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
  • Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen Bedingungen bis zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit fort. Die SmartUse IT kann den Vertrag in diesem Fall zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit ordentlich kündigen.

31) Sperrung des Zugangs

  • Die SmartUse IT ist berechtigt, den Zugang zur Software ganz oder teilweise zu sperren, wenn
    • der Kunde erheblich gegen die Ziffern 14), 18) oder 19) verstößt;
    • konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Nutzung rechtswidrig ist oder die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Plattform, der Daten anderer Kunden oder der Infrastruktur gefährdet;
    • eine gesetzliche Vorschrift oder eine behördliche oder gerichtliche Anordnung dies erfordert;
    • der Kunde mit der Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug ist und die Zahlung trotz Mahnung mit Sperrandrohung nicht erfolgt.
  • Die SmartUse IT kündigt eine Sperrung nach Möglichkeit vorher an und beschränkt sie auf das erforderliche Maß. Bei Gefahr im Verzug oder bei rechtlicher Verpflichtung kann die Sperrung ohne Vorankündigung erfolgen; der Kunde wird unverzüglich informiert.
  • Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Sperrgrund beseitigt ist. Hat der Kunde den Sperrgrund zu vertreten, bleibt seine Vergütungspflicht für die Dauer der Sperrung unberührt; ein Mangel liegt insoweit nicht vor.
  • Wird der Sperrgrund nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt, kann die SmartUse IT den Vertrag nach Ziffer 21) Absatz 3 außerordentlich kündigen.

32) Vertragsende, Datenexport und Löschung

  • Mit Beendigung des Vertrags endet das Nutzungsrecht des Kunden. Die SmartUse IT deaktiviert den Zugang zum Ablauf des letzten Vertragstages.
  • Der Kunde kann bis 30 Tage nach Vertragsende einen Export der Kundendaten, insbesondere der Bewertungen und revisionsrelevanten Protokolle, in einem gängigen maschinenlesbaren Format anfordern. Ein darüber hinausgehender Migrations- oder Auswertungsaufwand wird nach Zeitaufwand zu den jeweils gültigen Sätzen vergütet.
  • Die SmartUse IT löscht die Kundendaten spätestens 90 Tage nach Vertragsende, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Einzelheiten, insbesondere zu Löschfristen und zur Löschbestätigung, regelt der AVV.
  • Der Kunde ist dafür verantwortlich, die der Software in seinem Tenant erteilten Berechtigungen und die zugehörige Anwendungsregistrierung nach Vertragsende zu entziehen bzw. zu entfernen.
  • Der Kunde stellt vor Vertragsende sicher, dass ein alternatives Verfahren zur Überwachung und Bearbeitung von Sicherheitsvorfällen bereitsteht.

33) Referenznennung

Die SmartUse IT ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden zur Nennung als Referenzkunde in Angeboten, auf ihrer Website und in Präsentationen zu verwenden. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen; die SmartUse IT beendet die Nutzung dann innerhalb angemessener Frist. Die Nennung konkreter Sicherheitsvorfälle, Zahlen oder Inhalte aus der Umgebung des Kunden bedarf stets der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden.

34) Exportkontrolle und Compliance

  • Der Kunde beachtet bei der Nutzung der Software die anwendbaren Außenwirtschafts-, Export- und Sanktionsvorschriften, insbesondere der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und – soweit anwendbar – der Vereinigten Staaten von Amerika.
  • Der Kunde versichert, dass er und seine Nutzer nicht auf einer Sanktions- oder Embargoliste geführt werden, die Software nicht aus oder in einem Embargogebiet nutzen und die Software nicht zu rechtswidrigen Zwecken oder zur Umgehung von Sanktionen einsetzen.
  • Die SmartUse IT ist berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen oder zu beenden, soweit dies zur Einhaltung zwingender rechtlicher Vorgaben erforderlich ist.

35) Schlussbestimmungen

  • Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) individuelle schriftliche Vereinbarungen und das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung, (2) der AVV für Fragen der Verarbeitung personenbezogener Daten, (3) eine gesondert vereinbarte Service-Level-Vereinbarung, (4) die Leistungsbeschreibung, (5) diese Ziffern 10) bis 35), (6) die vorstehenden Ziffern 1) bis 9).
  • Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
  • Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Partei. Die SmartUse IT darf den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder im Rahmen einer Umwandlung, eines Betriebsübergangs oder einer Veräußerung des betreffenden Geschäftsbereichs ohne Zustimmung übertragen; der Kunde wird hierüber in Textform informiert.
  • Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung erheblich erschweren oder unmöglich machen, befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten. Dauert die Störung länger als drei Monate, kann jede Partei den Vertrag in Textform kündigen; bereits im Voraus gezahlte Vergütung wird anteilig zurückerstattet.
  • Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel. Ziffer 30) bleibt unberührt.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt Ziffer 8), für die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gilt Ziffer 9) entsprechend.

Stand dieser Bedingungen: August 2026. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter smartuse-it.de/agb abrufbar.

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